Dies benötigen alle Jugendlichen unter 18 Jahren, die eine Ausildung beginnen. Eine Zweituntersuchung wäre nötig, falls der/die Jugendliche zum 2.Ausbildungsjahr noch unter 18 Jahre wäre.
Die Untersuchung beinhaltet eine genaue Anamnese der Krankenvorgeschichte des/der Jugendlichen sowie auch die Erhebung der Famillienvorgeschichte. Es erfolgt eine Ganzkörperuntersuchung und die Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit des Patienten und es wird eine Urinprobe getestet.
Zweck dieser Untersuchung ist es zu vermeiden, daß der Jugendliche durch die beabsichtigte Tätigkeit seine Gesundheit gefährdet.